Neuerungen 2012 für Autofahrer in Österreich

Die wichtigsten Stichtage: Rettungsgasse kommt, Parken in Wien wird teurer.


2012 Vignette
© ÖAMTC

Auf die heimischen Autofahrer kommen 2012 einige Neuerungen zu. Um sich zeitgerecht darauf einstellen zu können, haben die ÖAMTC-Experten die wichtigsten Änderungen und Stichtage im Überblick zusammengestellt. Gleich mit 1. Jänner 2012 treten die Bestimmungen für die Rettungsgasse in Kraft: Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen Fahrstreifen einer Autobahn oder Autostraße. Sie soll das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen bei einem Stau ermöglichen. Die Rettungsgasse muss schon bei Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird.

Neue Vignette und Parkgebühren

Spätestens am 1. Februar 2012 muss die neue, petrolfarbene Autobahnvignette aufgeklebt sein (die mangofarbene Vignette 2011 gilt noch bis 31. Jänner 2012). Die Preise wurden an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und um 1,7 Prozent angehoben. Die neuen Tarife für zweispurige Kfz betragen 8 Euro für die Zehn-Tages-Vignette, 23,40 Euro für die Zwei-Monats-Vignette und 77,80 Euro für die Jahresvignette. Lenker einspuriger Kfz bezahlen 4,60 Euro für die Zehn-Tages-Vignette, 11,70 Euro für die Zwei-Monats-Vignette und 31 Euro für die Jahresvignette (2011: 30,50 Euro). Ab 1. März 2012 werden die Gebühren in den Wiener Kurzparkzonen drastisch angehoben. Eine halbe Stunde Parkzeit kostet dann einen Euro statt bisher 60 Cent, für eine Stunde muss man in Zukunft satte zwei Euro zahlen, für zwei Stunden statt den bisherigen 2,40 sogar vier Euro. Auch die Gebühren für Falschparken werden angehoben von 21 auf 36 Euro. Verbilligt wird lediglich das Parkpickerl für Anrainer (120 statt 135 Euro). Die Abschleppgebühr wird gleich um 25,9 Prozent teurer von 192 auf 242 Euro. Geplant ist außerdem die Ausdehnung der Kurzparkzonen. Der Stichtag 14. Juni 2012 ist wichtig für alle, die mit Kindern ins Ausland verreisen: Bestehende Kinder-Miteintragungen im Reisepass gelten nicht mehr, das heißt: jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es empfehlenswert, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen.